Sie sind hier

Tax News - Sozialversicherungsrecht 2017

21.12.2016

Sozialbeitragssteuer – 5% Reduktion

Die Sozialbeitragssteuer wird ab dem 01.01.2017 von 27% auf 22%, ab 2018 auf 20% reduziert. Das führt zu einer Senkung der Dienstgeberabgaben um 5%.

Die diesbezüglich möglichen Steuerbegünstigungen werden so angepasst, dass diese künftig einheitlich 50 % betragen werden (bisher 27%, 14,5% und 13,5%).

Gesundheitsbeitrag – 5 % Reduktion

Der Gesundheitsbeitrag wird ebenfalls von 27 % auf 22 % (Jahr 2017) bzw. auf 20% (ab 2018) reduziert.

Wenn der Gesundheitsbeitrag von der Privatperson bezahlt wird (das ist typischerweise bei ausländischen Bezügen der Fall), dann beträgt die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer und des Gesundheitsbeitrages ab 2017 82 % (statt bisher 78%). Diese Anpassung hängt ebenfalls mit der Reduzierung des Gesundheitsbeitrages zusammen.

Need help?

Contact us!