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Tax News - Steuern im Zusammenhang mit der Beschäftigung

02.02.2022

Einkommensteuer

Home-Office Kostenrückerstattung

In Hinsicht auf das Home-Office kann während der staatlich ausgerufenen „Notfallsituation“ (derzeit bis zum 01. Juni 2022) weiterhin eine steuerfreie Pauschalvergütung gewährt werden. Diese Vergütung kann in Höhe von 10 % des Mindestlohnes pro Monat steuerfrei gewährt werden (d.h. im Jahr 2022 brutto HUF 20.000 monatlich), die steuerfreie Wertgrenze muss aber mit den tatsächlichen Home-Office Tagen aliquotiert werden, falls der Arbeitnehmer im jeweiligen Monat nur teilweise in Home-Office gearbeitet hat.

Steuerermäßigung der Arbeitnehmer unter 25 Jahre

2022. január 1-jétől a 25 éven aluli fiatalok a havi munkabérre, táppénzre, kifizetővel kötött megbízási szerződésből származó jövedelemre és egyes vállalkozói jövedelmekre adóalap-csökkentő kedvezményt vehetnek igénybe, amelynek maximális havi mértéke jelenleg 433.700 Ft, vagyis ezzel az összeggel csökkenthető a havi adóalapjuk. A kedvezményt a fiatal munkavállalónak nem kell igényelnie, azt a munkáltató automatikusan figyelembe veszi. A kedvezmény a 2022-ben megszerzett jövedelmekre érvényesíthető.

Ab dem 01. Januar 2022 können Jugendliche unter 25 Jahre in Bezug auf ihren Monatsgehalt, Krankengeld, Einkommen aufgrund Auftragsvertrages/Werkvertrages (mit der sog. Auszahlungsstelle) und auf bestimmte unternehmerische Einkommensarten eine Begünstigung in Anspruch nehmen. Diese reduziert die Steuerbemessungsgrundlage und beträgt derzeit höchstens HUF 433.700 / Monat. Bei jungen Dienstnehmern wird die Begünstigung automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigt.  Die Ermäßigung wird auf das im Jahr 2022 erworbene Einkommen anwendbar.

 

Sozialbeitragsteuer, Berufsausbildungsbeitrag

Ab dem 01. Januar 2022 werden die Steuerlasten der Arbeitgeber reduziert:

 

Der Sozialbeitragsteuersatz wird um 2,5%-Punkte (von 15,5% auf 13,0%) reduziert. Diese Verminderung bedeutet bei Einkommensarten, bei denen diese Steuer von der betroffenen Privatperson abzuführen ist und die Steuer ihr nicht abgegolten wird, dass die Steuerbemessungsgrundlage 89% des Einkommens entspricht (im Jahr 2021 war es 87%).

Gleichzeitig wird der Berufsbildungsbeitrag (derzeit 1,5%) abgeschafft. Die damit verbundenen bisherigen Vergünstigungen (z.B für eine duale Ausbildung oder Fachunterricht) werden ab 2022 bei der Sozialbeitragsteuer mit einigen Änderungen geltend gemacht.

Insgesamt müssen Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2022 4 % weniger Steuer auf die Bezüge ihrer Arbeitnehmer zahlen.

 

Zuwendungen über die SZÉP Karte,  Repräsentation, Geschäftsgeschenk

Ab dem 01. Januar 2022 muss erneut Sozialbeitragsteuer auf die Zuwendungen im Rahmen der SZÉP Karte, auf Repräsentation und auf Geschäftsgeschenke bezahlt werden.

 

Mindestlohn, garantiertes Lohnminimum

Ab dem 01. Januar 2022 wird der Betrag des Mindestlohnes auf brutto HUF 200.000, der Betrag des garantierten Lohnminimums auf brutto HUF 260.000 erhöht. Folglich wird die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialbeitragsteuer (welche bei der Besteuerung von einigen Kapitaleinkommen relevant ist, wie zB. Dividenden) jährlich auf HUF 4,8 Mio. erhöht (das entspricht weiterhin dem 24-fachen des Minimallohnes).

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