Sie sind hier

Tax News: Steuerreform 2015/16 - Einkommensteuer - Ende der Topfsonderausgaben

31.05.2015

Sonderausgaben

Die steuerliche Absetzbarkeit für Topf-Sonder­ausgaben soll abgeschafft werden. Für beste­hende Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, gilt die Regelung noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020. Für Neuverträge (Versich­erung, Darlehen) gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr.

Analog dazu können auch Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur mehr geltend gemacht werden, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanie­rung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wird.

Das Sonderausgabenpauschale soll ebenfalls mit dem Jahr 2020 auslaufen.

Need help?

Contact us!