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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Einkommensteuer: was nächstes Jahr nicht mehr und was dann schon steuerfrei ist...

31.05.2015

Änderungen bei den Steuerbefreiungen

Mit diesen Anpassungen soll eine Gleich­stellung mit den Befreiungs­bestimm­ungen im SV-Recht erreicht werden.

Die Steuerbefreiungen für den Haustrunk im Brauereigewerbe sowie für Beförderungsunter­nehmen sollen entfallen.

Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Dienstnehmers, dessen Ehepartner oder Kinder sollen steuerfrei gestellt werden.

Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter hat bei Lohnsteuerprüfungen häufig zu Proble­men geführt. Künftig sollen derartige Mitarbei­t­er­rabatte bis zu 10 % steuerfrei sein. Voraus­setzung ist, dass diese Rabatte allen Mitarbeit­ern oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern eingeräumt werden. Mitarbeiterrabatte über 10 % bleiben nur steuerfrei, wenn sie ins­gesamt nicht mehr als 500 € pro Jahr und Mitarbeiter betragen.

Anlässlich eines Firmen- oder Dienst­jubiläums können Mitarbeiter Sach­ge­schen­ke bis zu einem Wert von 186 € steuerfrei erhalten. Im Gegenzug dafür wird die begünstigte Besteuerung für Dienst­erfindungs­prämien gestrichen.

Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen soll von 1.460 € auf 3.000 € angehoben werden.

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