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Tax News: Steuerreform 2015/16 – Neues bei Jubiläumsgeschenken

15.09.2015

Gestrichen wird die Abgabenbegünstigung für Diensterfindungsprämien sowie die SV-Befreiung für Jubiläumsgeldzahlungen. Im Gegenzug dafür werden Sachgeschenke bis € 186 pro Jahr und Arbeitnehmer im Rahmen eines Firmen- oder Dienstjubiläums steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.

 

Beispiel: Alle Arbeitnehmer erhalten im Jahr 2016 anlässlich eines Firmenjubiläums ein Handy im Wert von € 150. Zusätzlich bekommt ein Arbeitnehmer im selben Jahr aufgrund seines zehnjährigen Dienstjubiläums eine Weinflasche im Wert von € 70 geschenkt. Während € 186 steuerfrei sind, ist der Überhang iHv € 34 als Sachbezug steuerpflichtig.   

Sachzuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung in Höhe von ebenfalls € 186[1] können daneben weiterhin steuerfrei gewährt werden.  




[1] § 3 Z 14 EStG.

 

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