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Tax News: Steuerreform fix- Maßnahmen gegen "Abschleicher"

16.07.2015

Kapitalabfluss-Meldegesetz

Aufgrund der Ausweitung der Möglichkeiten der Abgaben-, Strafbehörden und Gerichte bankbe­zogene Informationen zu erhalten, besteht die Gefahr, dass es zu Kapitalabflüssen kommt. Um zu verhindern, dass vor dem Inkrafttreten der geplanten Maßnahmen Kapital abgezogen wird, müssen Kreditinstitute Kapitalabflüsse über 50.000 € ab dem 1. März 2015 dem BMF melden. Unter die Meldepflicht sollen insbe­son­dere Auszahlungen und Überweisungen von Sicht-, Termin- und Spareinlagen, die Übertra­gung von Wertpapieren mittels Schenkung im Inland sowie die Verlagerung von Wertpapieren in ausländische Depots fallen. Eine Meldung soll auch dann erfolgen, wenn die 50.000 €-Grenze in mehreren Vorgängen überschritten wird, sofern zwischen den Transaktionen eine Verbindung offenkundig ist. Geschäftskonten sind von der Meldepflicht nicht betroffen.

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