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Tax News: Steuerreform fix - Registrierkasse und elektronische Kassensysteme: was Sie brauchen werden, wenn Sie`s nicht schon haben

16.07.2015

Registrierkassen

 Betrie­be mit einem Jahresumsatz ab 15.000 € pro Jahr sowie Barumsätzen von mehr als 7.500 € müssen die Einzelaufzeichnung der Barumsätze (zB Barzahlung, aber auch Zah­lung mit Bankomat, Kreditkarte sowie anderer vergleichbarer Zahlungsformen) verpflichtend mittels elektronischer Registrierkassen vornehmen. Die Ausnahme auf Basis der „Kalte-Hände-Regelung“ (zB Maronibrater, Schneebar, Eisver­käufer) bleibt erhalten, gilt aber nur mehr bis zu einem Jahresumsatz von maximal 30.000 €. Mobile Gruppen, die nicht unter die „Kal­te-Hände-Regelung“ (zB Masseure, Friseure, Schneider, Tierärzte) fallen, können ihre mobi­len Umsätze händisch aufzeichnen und im Nach­hinein in der Registrierkasse am Betriebsort erfassen. Entbehrliche Hilfsbetriebe von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Vereinen (zB für kleine Vereinsfeste) sollen weiterhin mit Kassensturz aufzeichnen können. Für Warenausgabe- und Dienstleitungsautomaten sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen.

Für die vielfach erforderliche Anschaffung einer Registrierkasse bzw eines elektronischen Kas­sensystems sollen die betroffenen Unter­neh­mer jedoch steuerlich unterstützt werden: Anschaf­fungskosten von bis zu 2.000 € sollen sofort abgesetzt werden können (vorzeitige Abschrei­bung); zudem soll eine (steuerfreie) Prämie von 200 € pro Kassensystem, maximal aber 30 € pro Erfassungseinheit, die Kostenbelastung aus der Anschaffung mildern.

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