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Tax News: Steuerreform fix - Verböserung für Kapitalgesellschaften iZm Einlagenrückzahlung

16.07.2015

Einlagenrückzahlung

Die gerade bei Immobilienaktiengesellschaften so beliebte - für Privatpersonen idR steuer­freie - Gewinnausschüttung von Einlagen wird neu geregelt. Trotz anderslautender Ankündigungen ist es dabei geblieben, dass die bisherige Wahlmöglichkeit, Ausschüttungen als Dividende oder als Kapital­rückzahlung zu behandeln, entfällt. Solange „operative Gewinne“ vorhanden sind, müssen diese zuerst ausgeschüttet werden. Bei Privat­personen fällt dann die 27,5 %ige Kapitalertrag­steuer an, bei Kapitalgesellschaften ist die Divi­dende idR steuerfrei. Mit einem in letzter Minute eingebrachten Abänderungsantrag wurde  gesetzlich festgelegt, dass ausgeschüttete Beträge aus einer ordentlichen Kapitalherabsetzung auch bei Vorliegen einer positiven Innenfinanzierung als Einlagenrückzahlung zu behandeln sind.

Die Neuregelung gilt erst­malig für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. August 2015 beginnen.

Tipp: Bei ausreichender Liquidität sollte jedenfalls geprüft werden, ob noch eine Aus­schüttung von Kapitalrücklagen auf Basis von Jahresabschlüssen mit einem Bilanzstichtag bis 31.7.2015 vorgenommen werden soll. Zu beachten ist aber, dass Kreditzinsen für eine derartige Einlagenrückzahlung steuer­lich nicht abzugsfähig sind. Außerdem muss geprüft werden, ob die Einlagenrückzahlung durch steuerliche Anschaffungskosten gedeckt ist, da ansonsten ein steuerpflichtiger Veräußerungs­gewinn entsteht.

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