Sie sind hier

Tax News: Steuerreform fix - was als "Hausherr" auf Sie zukommt

16.07.2015

Änderungen - Grundstücksbesteuerung

Die Immobilienertragsteuer wird auf 30 % er­höht. Der 2 %ige Inflationsabschlag, der bei der Veräußerung  ab dem 11. Besitzjahr gel­tend gemacht werden konnte, soll künftig ent­fallen.

Verbleibt im Privatbereich per Saldo ein Verlust aus der Veräußerung von Grundstücken, kann dieser Verlust zu 60 % (bisher 50 %) künftig nicht nur im Entstehungsjahr mit Einkünften aus Vermietung ausgeglichen, sondern auch über 15 Jahre verteilt werden.

Der Abschreibungssatz für Betriebsgebäude soll einheitlich 2,5 % betragen (wirksam für Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2016 beginnen). Bestehende Gebäudeabschreibungen sind anzu­passen. Bei Vermietung zu Wohnzwecken soll aber auch im betrieblichen Bereich nur ein AFA-Satz von 1,5 % (der auch weiterhin bei privaten Vermietungseinkünften anzusetzen ist) zur Anwendung kommen.

Der Verteilungszeitraum für Instandsetzungs­aufwendungen (bzw bei Option für Instandhal­tungsaufwendungen) für Wohngebäude wird von 10 auf 15 Jahre verlängert. Für bereits in der Vergangenheit getätigte Instandsetzungs­auf­wendungen verlängert sich der Verteilungs­zeit­raum ebenfalls entsprechend.

Als (nicht abschreibbarer) Grundwert sind ab 2016 ohne Nachweis 40 % (bisher 20 %) der Anschaffungskosten bei der privaten Vermie­tung auszuscheiden. Dies soll aber dann nicht gelten, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Das BMF wird ermächtigt, abweichende Verhältnisse im Verordnungswege festzulegen. Die Abschrei­bung für Altgebäude ist entsprechend anzu­passen.

Need help?

Contact us!