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Tax News: Steuertipps zum Jahresende für Arbeitnehmer - Arbeitnehmerveranlagung 2011 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2011 beantragen
Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie
· Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt);
· Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen;
· Verlusten aus anderen Einkünften, zB Vermietungseinkünften;
· Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag bzw des Kinderzuschlags;
· Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrags;
· Gutschrift von Negativsteuern
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit.
TIPP: Am 31.12.2016 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2011.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2011 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2016 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.
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