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TAX News Ungarn - Änderungen in der Sozialversicherung 2015

Sozialversicherung-Dienstleistungsbeitrag
16.02.2015

Der monatliche Betrag des Sozialversicherungs-Dienstleistungsbeitrages wird von HUF 6.810 auf HUF 6.930 erhöht.

Die Geltung der verpflichtenden Sozialversicherung erstreckt sich aufgrund der geltenden Regelungen nicht auf Staatsbürger von Drittländern, die in Ungarn im Rahmen einer Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung 2 Jahre nicht übersteigt. Diese zweijährige Dauer gilt für Entsendungen mit Beginn vor Juli 2013 und für Arbeitskräfteüberlassung mit Beginn nach dem 1.Juli 2013.

Dienstgeber können eine Begünstigung bei der Sozialbeitragssteuer in Anspruch nehmen, wenn sie Dienstnehmer beschäftigen, die Kinderpflegegebühr, Kinderpflegebeihilfe oder Kindererziehungsbeihilfe erhalten. Die Begünstigung wird anhand des Bruttolohns ermittelt, beträgt aber höchstens THUF 100 (pro Monat). Eine Neuerung ist, dass die Begünstigung ab 2015 auch bei einer Teilzeitbeschäftigung für den vollen Betrag geltend gemacht werden kann, das Lohn und die Höchstgrenze müssen nicht aliquotiert werden.

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