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TAX News Ungarn - Jahresabschluss - Welche Neuerungen sind bei dem Abschluss 2014 zu berücksichtigen?

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12.11.2014

Rechnungswesen

Ab 2014 kann jedes Unternehmen seinen Jahresabschluss auch in USD erstellen, wenn diese Entscheidung in der Rechnungslegungspolitik vor dem ersten Tag des Geschäftsjahres festgehalten wurde und im Gesellschaftsvertrag (Gründungsurkunde) USD als Buchführungswährung vorgesehen wurde.

Wenn die Dividende nicht in Geld, sondern als Naturalleistung (Sachdividende) bezahlt wird, muss die als Dividendenleistung übergegebene Naturalleistung nach den Regeln einer Veräußerung bewertet werden. So muss der Dividendenzahler den Buchwert des übergebenen Vermögensgegenstandes als Aufwand und den bei der Dividendenleistung berücksichtigten Wert als Ertrag verrechnen.

Bei der Bewertung von Fremdwährungsposten können auch die von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichen offiziellen Wechselkurse angewendet werden.

Die Wertgrenzen für die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses wurden verdoppelt. Die Muttergesellschaft muss keinen konsolidierten Jahresabschluss erstellen, wenn in den vorangegangenen zwei Geschäftsjahren am Bilanztag ein von den folgenden 3 Merkmalen die vorgeschriebene Wertgrenze überstreitet: Bilanzsumme von HUF 5.400 Mio. (früher HUF 2.700 Mio.) Jahresnettoumsatz von HUF 8.000 Mio. (bisher HUF 4.000 Mio.), durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 250 Personen.

Ab dem 1. Januar 2014 wurden die Umsatzgrenzen für die Wirtschaftsprüfungspflicht erhöht, so ist die Wirtschaftsprüfung nicht mehr verpflichtend, wenn im Durchschnitt der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre der Nettojahresumsatz HUF 300 Mio. (früher HUF 200 Mio.) und die Zahl der Beschäftigten 50 Personen nicht übersteigt. So ist bei dem Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr, das in 2014 begonnen hat, zu überprüfen, ob der durchschnittliche Umsatz der Geschäftsjahre 2012 und 2013 HUF 300 Mio. überstiegen hat. Jedoch Achtung bei Außenständen: Ab dem 30. November 2013 sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag einen seit mehr als 60 Tagen überfälligen Außenstand gegenüber die öffentliche Hand (z.B. Abgaben, Steuern, Beiträge, etc) und öffentlichen Schulden in Höhe von mehr als HUF 10 Mio. ausweisen, ab dem nächsten Wirtschaftsjahr wirtschaftsprüfungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sie sonst von der Wirtschaftsprüfung befreit wären.

In Vorjahren abgegrenzte Wechselkursverluste müssen bei Tilgung von Fremdwährungskrediten oder Schulden aus der Ausgabe von Fremdwährungsanleihen aufgelöst werden. Wenn allerdings die Schuld vor Ablauf in einem Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2014 bezahlt wird, dann kann die Auflösung – ab dem 30. November 2013 – nicht nur sofort, sondern auch stufenweise, auf 3 Jahre verteilt erfolgen. Dies kann im Ermessen des Unternehmens im Geschäftsjahr der Rückzahlung und in den folgenden zwei Geschäftsjahren zu drei gleichen Teilen durchgeführt werden.

Körperschaftsteuer

Steuerbegünstigung bei Forschung und Entwicklung (F+E) - Ab 2014 kann die Steuerbemessungsgrundlage durch die direkten F+E Kosten von verbundenen Unternehmen reduziert werden, falls diese vom verbundenen Unternehmen selbst früher noch nicht geltend gemacht wurden.

Diese Begünstigung ist dann anwendbar, wenn die F+E Tätigkeit mit der unternehmerischen Tätigkeit des Steuerpflichtigen und des verbundenen Unternehmens im Zusammenhang steht und das verbundene Unternehmen die Höhe der direkten Kosten sowie des Begünstigungsbetrages schriftlich bestätigt. Die in der Bestätigung angegebene Summe kann nicht höher als die Summe sein, die das verbundene Unternehmen selbst geltend machen könnte. Für die Richtigkeit der Angaben haften der Steuerpflichtige und sein verbundenes Unternehmen gemeinsam.

Wenn der Steuerpflichtige einen nicht wesentlichen Fehler zu seinen Gunsten in seinem Rechnungswesen entdeckt, dann hat er die Möglichkeit, die Differenz anstatt einer Selbstrevision der ursprünglichen Steuererklärung nun in der Steuererklärung des aktuellen Geschäftsjahres zu berücksichtigen. Die Möglichkeit besteht aber nur in dem Fall, wenn die vom Fehler betroffene Steuerbemessungsgrundlage den Betrag des nicht wesentlichen Fehlers überschreitet.

Verlustvortrag bei Verschmelzungen – Ab 2014 ist der früheste Zeitpunkt für die Geltendmachung des im Jahr der Verschmelzung entstandenen Verlustes des Rechtsvorgängers durch den  Rechtsnachfolger das Geschäftsjahr, das den Verschmelzungsstichtag beinhaltet.

Es wurde – analog zur Massensport-Förderung – eine Zusatzförderung bei Film- und darstellenden Kunstförderungen eingeführt. Die Zusatzförderung beträgt mindestens 75% des mit dem 10 oder dem 19 %-igen Steuerschlüssel berechneten Wertes lt. Förderbescheinigung. Die Zusatzförderung erhöht die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Diese Steuerbegünstigung für Massensportförderung sowie für die Förderung von Film- und darstellender Kunst kann im Jahr der Förderung, spätestens aber bis zum 6. Jahr nach der Förderung in Anspruch genommen werden.

Die Steuerermäßigung für kleine und mittlere Unternehmen wird bei den nach dem 31. Dezember 2013 abgeschlossenen Kreditverträgen für Sachanlagenanschaffung und -herstellung 60% der bezahlten Zinsen betragen (bisher 40 %).

Die Vorschriften für die sog. angemeldeten Beteiligungen können bereits beim Erwerb einer 10%-igen Beteiligung angewendet werden, wenn die Meldung an die Steuerbehörde innerhalb von 75 Tagen ab Erwerb erfolgt (die Anmeldefrist betrug früher 60 Tage und war erst für 30%-ige Beteiligungen anwendbar).

Ein Steuerpflichtiger gilt (neben den anderen Bedingungen) dann als Gesellschaft mit Immobilienvermögen, wenn der Wert der inländischen Immobilien mehr als 75 % des Buchwertes der Aktiva am Bilanzstichtag entspricht. Früher war der Verkehrswert am Bilanzstichtag maßgebend.

Als abzugsfähige Kosten anerkannt werden mit einer Quittung belegte Restaurantrechnungen, wenn der jeweilige Aufwand nach dem Einkommensteuergesetz als Repräsentation gilt und die Bezahlung mit Kreditkarte oder Bankomatkarte erfolgt. Das Gesetz legt nicht fest, ob die Zahlung mit einer Firmen- oder einer privaten Kreditkarte erfolgen muss.

Ausländern wird auch dann eine Betriebsstätte unterstellt, wenn sie im Inland Immobilien veräußern.

Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages bei Nichterfüllung der AbschIagszahlungspflicht werden jene steuerpflichtigen Wechselkursgewinne außer Acht gelassen, die zwischen dem Fälligkeitstag der Abschlagszahlung und dem Bilanzstichtag entstanden sind.

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