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Tax News Ungarn - Kinderbetreuungshilfe und Kinderbetreuungsgeld - welche Zuverdienstmöglichkeiten gibt es?

15.05.2014

Anmerkung vorab: In Ungarn sind neben der Familienbeihilfe zwei Varianten der Kinderbetreuungsbeihilfen zu unterscheiden, die sog. GYES (Kinderbetreuungshilfe) und das GYED (Kinderbetreuungsgeld).

GYED Extra

  • GYED kann nunmehr auch nach mehreren Kindern gewährt werden, wenn mindestens eines der Kinder nach dem 31.12.2013 geboren wurde. Somit muss auf GYED – anders als bisher – bei der Geburt eines weiteren Kindes nicht verzichtet werden. (Anmerkung: GYES kann max. für 2 Kinder beantragt werden.)
  • Nach dem ersten Lebensjahr des Kindes darf ohne Zeitbeschränkung wieder gearbeitet werden. (Diese Regelung gilt auch für diejenige, die GYES erhalten.) Falls die Gewährung von GYED vor 2014 wegen einer Arbeitstätigkeit (vorzeitig) unterbrochen wurde, kann die erneute Auszahlung beantragt werden. In diesem Fall erhalten die Eltern für die Restperiode der Berechtigung das GYED in der früher festgestellten Höhe.
  • Bei Zwillingsgeburten nach dem 31. Dezember 2013 wird die Gewährungsdauer des GYED um ein Jahr verlängert.
  • Es wurde der Begriff des „DIPLOMGYED” geschaffen. Ab 2014 sind diejenige, die innerhalb von zwei Jahren vor Geburt des Kindes an einer ungarischen Hochschule zwei aktive Semester mit Studentenstatus nachweisen und während dieser Zeit oder innerhalb eines Jahres nach Aussetzen oder Beendigung des Studiums ein Kind bekommen, berechtigt, GYED zu erhalten. GYED steht ab dem Zeitpunkt der Geburt für ein Jahr zu.

Begünstigung für den Arbeitgeber

Bisher konnte der Arbeitgeber für seine Dienstnehmer nur nach der Auszahlung von GYED, sowie während oder nach des Bezugs von GYES eine Ermäßigung der sog. Sozialbeitragsteuer in Anspruch nehmen. Ab 2014 wurde dies auch auf die während des GYED-Bezugs Beschäftigten erweitert.

  • Die Ermäßigung beträgt in den ersten 2 Jahren der Beschäftigung 27 % des Bruttogehaltes (bei Vollzeitbeschäftigung max. THUF 100), im dritten Jahr 14,5 %. Die Ermäßigung kann bis zum Ende des 45. Monats nach Ende des Beihilfenbezuges, maximal aber nur für 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Die Steuerermäßigung steht dem Arbeitgeber auch dann zu, wenn die Beschäftigung vor dem 1.Januar 2014 begann.
  • Ab 2014 kann der Arbeitgeber die Steuerermäßigung statt für 3 Jahre für 5 Jahre in Anspruch nehmen, wenn er einen Arbeitnehmer beschäftigt wird, der mindestens nach 3 Kinder Familienbeihilfe beziehen kann oder GYED bzw. GYES erhält oder erhalten hat. Die Ermäßigung beträgt in den ersten 3 Jahren der Beschäftigung 27 % des Bruttogehaltes (bei Vollzeitbeschäftigung max. THUF 100), im vierten und fünften Jahr 14,5 %. Die Ermäßigung kann bis zum Ende des 69. Monats nach Ende des Beihilfenbezuges, maximal aber nur für 5 Jahre in Anspruch genommen werden. Die Steuerermäßigung steht dem Arbeitgeber auch dann zu, wenn die Beschäftigung während oder nach des Beihilfenbezugs bereits vor dem 1. Januar 2014 begann.
  • Die Steuerermäßigung kann der Arbeitgeber bei Vorlage einer Bestätigung über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen geltend machen. Diese Bestätigung kann der Dienstnehmer bei der zuständigen Sozialversicherungsbehörde, die auch die betreffenden Beihilfen auszahlt, beantragen. Wenn die Ermäßigung für mindestens 3 Kinder in Anspruch genommen werden sollte, dann ist eine weitere Bestätigung der ungarischen Schatzkammer über die Berechtigung zum Bezug von Familienbeihilfe notwendig.

Wenn die Ermäßigung der Sozialbeitragsteuer in Anspruch genommen wird, dann kann in diesem Zusammenhang auch die Bemessungsgrundlage des Fachausbildungsbeitrages reduziert werden. Diese beträgt bei Vollzeitbeschäftigung max. THUF 100. Die Ermäßigung kann in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung (bei Familien mit mindestens drei Kindern in den ersten drei Jahren) in Anspruch genommen werden.

Mit diesen Regelungen sollen Anreize geschaffen werden, damit für Eltern mit mehr als ein Jahr alten Kindern – wenn die Kinderbetreuung gelöst werden kann – der berufliche Wiedereinstieg finanziell interessant wird.

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