Sie sind hier

Tax News Ungarn - Körperschaftsteuer

09.10.2018

Die Energieeffizienz-Steuerermäßigung kann auch dann beansprucht werden, wenn das betroffene Projekt aus buchhalterischer Sicht nicht als Investition, sondern als Renovierung gilt.

Ab dem 25. August 2018 wird der Begriff der gemeldeten Beteiligung geändert. Die bisherige behördliche Meldepflicht betreffend eines bereits früher angemeldeten Anteils im Falle einer Wertsteigerung oder eines Anteilserwerbs bzw. Rechtsnachfolge durch Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung entfällt.

Ab dem 1. Januar 2019 wird der Höchstbetrag der jährlich bildbaren Entwicklungsreserve statt der früheren HUF 500 Mio. nunmehr HUF 10 Milliarden betragen.

Eine günstige Änderung bezüglich des Beteiligungserwerbs an Start-ups (im Gesetzeswortlaut „Frühphasen-Unternehmen”) bedeutet, dass die Obergrenze der Minderung der Steuerbemessungsgrundlage (HUF 20 Mio.) nicht für alle solche Beteiligungen und für das ganze Jahr kumuliert, sondern je Start-up anzuwenden ist.

Bei bestellten F+E Tätigkeiten können der inländische F+E Dienstleister und der Auftraggeber der F + E – Tätigkeit aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung die mit F+E Kosten verbundene Steuerermäßigung untereinander aufteilen.

Die Betriebskosten eines Betriebskindergartens zählen ab 2019 als anerkannte Kosten, falls der Kindergarten zu mindestens 80 % die Erziehung der Kinder der Angestellten des Steuerpflichtigen sichert.

Künftig können die Steuerermäßigungen auch nachträglich durch Selbstrevision geltend gemacht werden.

Need help?

Contact us!