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Tax News Ungarn - Rechnungslegung

09.02.2014

Ab 2014 kann jedes Unternehmen seinen Jahresabschluss auch in USD erstellen, wenn diese Entscheidung in der Rechnungslegungspolitik vor dem ersten Tag des Geschäftsjahres festgehalten wurde und im Gesellschaftsvertrag (Gründungsurkunde) USD als Buchführungswährung vorgesehen wurde.

Neue Regelungen, die bereits auf im Kalenderjahr 2013 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden können:

  •  Wenn die Dividende nicht in Geld, sondern als Naturalleistung bezahlt wird, muss das als Dividendenleistung übergegebene Naturalleistung nach den Regeln einer Veräußerung bewertet    werden. So muss der Dividendenzahler den Buchwert des übergebenen Vermögensgegenstandes als Aufwand und den bei der Dividendenleistung berücksichtigten Wert als Ertrag verrechnen.
  •  Bei der Umrechnung von Fremdwährungsposten in HUF können auch die von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichen offiziellen Wechselkurse angewendet werden.

Die Wertgrenzen für die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses werden ab dem 1. Januar 2014 verdoppelt: Die Bilanzsumme wird von HUF 2,7 Mrd. auf HUF 5,4 Mrd. und der Jahresnettoumsatz von HUF 4 Mrd. auf 8 Mrd. erhöht. Der Wert für die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl bleibt weiterhin bei 250 Personen.

Ab dem 30. November 2013 werden Unternehmen, die am Bilanzstichtag einen seit mehr als 60 Tagen überfälligen Außenstand in Höhe von mehr als HUF 10 Mio. ausweisen, ab dem nächsten Wirtschaftsjahr wirtschaftsprüfungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sie sonst von der Wirtschaftsprüfung befreit wären.

Ab dem 1. Januar 2014 ist die Wirtschaftsprüfung nicht mehr verpflichtend, wenn im Durchschnitt der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre der Nettojahresumsatz HUF 300 Mio. und die Zahl der Beschäftigten 50 Personen nicht übersteigen.

In Vorjahren abgegrenzte Wechselkursverluste müssen bei Tilgung von Fremdwährungskrediten oder Schulden aus der Ausgabe von Fremdwährungsanleihen aufgelöst werden. Wenn allerdings die Schuld vor Ablauf in einem Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2014 bezahlt wird, dann kann die Auflösung – ab dem 30. November 2013 – nicht nur sofort, sondern auch stufenweise, auf 3 Jahre verteilt erfolgen. Dies kann im Ermessen des Unternehmens im Geschäftsjahr der Rückzahlung und in den folgenden zwei Geschäftsjahren zu drei gleichen Teilen durchgeführt werden.

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