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Tax News Ungarn - Umsatzsteuer

09.10.2018

Bezüglich des Verkaufs von Gutscheinen war die Praxis der einzelnen EU-Mitgliedstaaten verschieden, deshalb die Umsatzsteuer Richtlinie der EU geändert und eine einheitliche Regelung eingeführt wurde. Diese neuen Regelungen wurden in das ungarische Umsatzsteuergesetz eingebaut und sind ab 2019 anzuwenden. Nach der derzeitigen Regelung ist die Übertragung der Gutscheine nicht umsatzsteuerpflichtig. Steuer muss bei der Einlösung der Gutscheine bezahlt werden. Die Umsatzsteuerbasis ist der Gegenwert des Produktes/der Dienstleistung, unabhängig vom Wert des Gutscheines.

Ab 2019 unterscheidet das ungarische Umsatzsteuergesetz 2 Arten von Gutscheinen, die unterschiedlich besteuert werden: Bei einem sog. Einzweck-Gutschein ist der Leistungsort der Lieferung / der Dienstleistung und der Betrag der Umsatzsteuer bei der Gutscheinausgabe bereits bekannt ist. Als Mehrzweck-Gutscheine gelten alle anderen Gutscheine. Bei einem Einzweck-Gutschein muss bei der Ausstellung und jeder Übertragung Umsatzsteuer bezahlt werden, beim Mehrzweck- Gutschein nur bei der Einlösung.

Das sog. Mini-One-Stop-Shop System (sog. MOSS System) wird für diejenigen, die innerhalb der EU in einem Mitgliedstaat ansässig sind und für Nichtunternehmer eines anderen Mitgliedstaates elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen erbringen, weiter vereinfacht.

Nach der derzeitigen Regelung ist der Leistungsort dieser Dienstleistungen der Mitgliedstaat, in dem der Auftraggeber angesiedelt ist, so entsteht die Steuerpflicht auch dort. Ab 2019 wird das neu geregelt, wonach wenn das gesamte Nettowert der Ferndienstleistung weder im aktuellen Jahr noch im vorangehenden Jahr den TEUR 10 übersteigt, ist der Leistungsort der Mitgliedstaat des leistenden Unternehmens. Die Steuer ist nach den Vorschriften dieses Mitgliedstaates zu entrichten. Optional ist eine Besteuerung im Mitgliedstaat des Empfängers weiterhin möglich.

ESL- und UHT-Milch wird auch unter den 5 %-igen Umsatzsteuersatz fallen.

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