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Tax News Ungarn – Zweites Corona-Maßnahmenpaket

07.04.2020

Das neue Maßnahmenpaket der ungarischen Regierung enthält zahlreiche und umfassende Maßnahmen, zu denen jedoch noch die Details fehlen. Sobald die notwendigen Verordnungen und Gesetze erlassen werden, werden wir neue Tax News veröffentlichen. Die wichtigsten und für Unternehmen relevanten derzeit bekannten Maßnahmen sind folgende:

  • Für 3 Monate wird eine adaptierte, ungarische Form der Kurzarbeit eingeführt. Demnach wird die Regierung in den nächsten 3 Monaten einen – derzeit noch nicht genau bekannten – Anteil der Gehaltskosten der Dienstnehmer übernehmen, und zwar bis zu „einer gerechten Höchstgrenze” und unter bestimmten Voraussetzungen. Aufgrund der bisherigen Aussagen von Regierungsvertretern können Dienstnehmer 70% ihres Gehaltes mit staatlicher Unterstützung erhalten, und zwar wenn sie in Kurzarbeit beschäftigt werden und nicht von zu Hause tätig sind. Die Förderung wird Dienstgebern gewährt, deren „Arbeitsauslastung” um mindestens 15-50% reduziert wurde.
  • 40%-iger Gehaltszuschuss für Ingenieure und F&E-Mitarbeiter: In den nächsten 3 Monaten will die ungarische Regierung 40% der Gehaltskosten von Ingenieuren und F&E-Mitarbeitern übernehmen, unabhängig davon, ob diese Kurzarbeit leisten oder nicht.
  • Staatlich finanzierte Online-Trainings für „überflüssige” Mitarbeiter: Die ungarische Regierung startet mit sofortiger Wirkung Online-Trainings für Dienstnehmer, die ihr Dienstgeber kriesenbedingt nicht beschäftigen kann. Ziel der Schulungen ist der Erwerb von neuen Fachkenntnissen, z.B. im Bereich der Informatik. Die Regierung finanziert 95% der Schulungskosten.
  • Neue Förderungen für Technologie-Investitionen: Zur Unterstützung von Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nicht entlassen und neue, umweltschonende Investitionen verwirklichen möchten, wird ein zusätzlicher Fördertopf kreiert.
  • Neue administrative Erleichterungen im Zusammenhang mit Steuern und Beschäftigung von Dienstnehmern:
    • Beschleunigung der Vorsteuerrückerstattung (30 Tage bei normalen Steuerpflichtigen, 20 Tage bei zuverlässigen Steuerpflichtigen)
    • Einfachere Beantragung von Steuererleichterungen, wie z.B. Teilzahlung, Stundung oder Steuerermäßigung
    • Befreiung von der EKAER-Sicherheitsleistung und Einführung der automatischen Rückzahlung
    • Veröffentlichung von Jahresabschlüsen bzw. Einreichung von Steuererklärungen bis zum 30. September 2020 (statt 31. Mai 2020)
    • Senkung des Gesundheitsbeitrages („szocho”) um 2 % ab 1. Juli 2020 (neuer Betragssatz 15,5%)
    • Vorübergehende Begünstigungen bei den Zuwendungen im System der SZEP-Karte: Gesundheitsbeitrag („szocho”) bis zum 30. Juni 2020 nur 4%; die Grenze zur begünstigten Zuwendung wird von THUF 450 auf THUF 800 erhöht
    • Die Fremdenverkehrssteuer wird bis zum 31. Dezember 2020 nicht eingehoben
    • Dienstnehmer mit unbezahltem Urlaub bleiben weiterhin sozialversichert
    • Dokumente für Krankenstände können auch elektronisch eingereicht werden.

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