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Tax News: Voraussichtliche Zinssätze zum 31. Dezember für Personalrückstellungen nach UGB

06.12.2014

Nach dem derzeit noch geltenden Fachgutach­ten aus dem Jahr 2004 sind Abfertigungs-, Pen­sions- und Jubiläumsgeldrückstellungen bei An­wendung des Teilwertverfahrens ohne Berücksichtigung von zukünftigen Bezugssteigerungen in UGB-Abschlüssen mit dem Realzinssatz (Nominalzinssatz für Industrieanleihen abzüg­lich Geldentwertungsrate) abzuzinsen.

Für den 31. Dezember 2014 werden sich bei An­wendung eines siebenjährigen[1] vergangenheits­­orientierten Durchschnittszinssatzes in Abhän­gigkeit von der Laufzeit der Verpflichtungen voraussichtlich folgende Zinssätze ergeben:

 

 

31.12.2014 (UGB)

10 Jahre
(Rentner)

15 Jahre
(gemischter Bestand)

20 Jahre
(Anwärter)

7-Jahres-Durchschnitt

4,2%

4,6%

4,7%

abzüglich durchschnittliche Inflationsrate der letzten 7 Jahre

-2,1%

-2,1%

-2,1%

Zinssatz

2,1%

2,5%

2,6%

 

Zuführungen zu Personalrückstellungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Bei entsprechender Offenlegung im Anhang kann die Zinskomponente im Finanzergebnis ausgewiesen werden.




[1] Die EB zur RV des RÄG 2014 verweisen für die Ermittlung des Rechnungszinssatzes auf die deutschen Regelungen, die den Durchschnittszinssatz aus den letzten sieben Jahren ableiten.

 

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