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Tax News: Was gibt es Neues 2015? - Große Arbeitsgemeinschaften

10.02.2015

Große Arbeitsgemeinschaften (ARGE) erhalten eigenes Feststellungsverfahren

  • Für große Arbeitsgemeinschaften mit einem Auftragsvolumen von mehr als € 700.000 netto wird ein einheitlicher Betrieb fingiert, für den ein eigenes Feststellungsverfahren gem § 188 BAO[1] durchgeführt wird. Dies gilt für Auftragsvergaben nach dem 31.12.2014. Eine Überschreitung des Auftragswertes anlässlich der Schlussrechnung soll irrelevant sein.



[1] § 2 Abs 4 letzter Satz EStG idF 2.AÄG 2014 iVm § 188 Abs 4 lit d BAO.

 

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