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Tax News: Was gibt es Neues 2015? - ImmoEst

10.02.2015

Bei der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) gibt es folgende Änderungen:

  • Bei der Hauptwohnsitzbefreiung wurde klargestellt, dass die Steuerfreiheit auch in jenen Fällen gilt, in denen die Immobilie zwischen Herstellung und Verkauf mindestens zwei Jahre – gerechnet ab Fertigstellung - durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat.
  • Bei Grundstücksverkäufen von Altvermögen ab dem 1.1.2015 gilt eine nachträgliche Baulandwidmung innerhalb von 5 Jahren als rückwirkendes Ereignis iSd § 295 BAO und reduziert damit die fiktiven Anschaffungskosten auf 40% (anstatt 86%). Wird bereits im Kaufvertrag eine Besserungsvereinbarung für die spätere Umwidmung vereinbart, gilt die 5-Jahresfrist nicht.
  • Die Abgeltungswirkung der ImmoESt gilt auch im betrieblichen Bereich, wenn das Einkommen unter der Steuererklärungspflicht von € 11.000 liegt.

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