Sie sind hier

Tax News: Was gibt es Neues 2015? - Land- & Forstwirtschaftliche Pauschalierung

10.02.2015

Neue Land- und Forstwirtschaftliche Pauschalierung tritt ab 2015 in Kraft[1]

  • Grundsätzlich fallen nur mehr Betriebe mit einem Einheitswert von maximal € 130.000 in den Anwendungsbereich der Verordnung. Die neue Vollpauschalierung kann für Betriebe angewendet werden, deren Einheitswert € 75.000 (bisher € 100.000) nicht übersteigt, deren selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche max 60 ha beträgt und deren Zahl der tatsächlich gehaltenen oder erzeugten Vieheinheiten max 120 beträgt. Der Besteuerungssatz beträgt 42% (bisher 39%). Für Intensivobstanlagen gilt eine gesonderte Teilpauschalierungsregelung.



[1] BGBl II 2013/125.

 

Need help?

Contact us!