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Tax News: Berechnung der Entschädigung aufgrund des Epidemiegesetzes

08.09.2020
  • Berechnung der Entschädigung aufgrund des Epidemiegesetzes

In den Anfängen der Corona Epidemie kam es teilweise zu kurzzeitigen Betriebsschließungen, die sich noch auf das Epidemiegesetz 1950 stützten. Nunmehr wurde eine Verordnung[1] herausgegeben, wie der Schadenersatz für den Verdienstentgang für derartige Schließungen zu berechnen ist. Maßgebend ist hier das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA).




[1] EpG 1950-Berechnungs-Verordnung, BGBl II, 329/2020 vom 21.7.2020

 

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