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Tax News: Erstattung der deutschen Kapitalertragsteuer

12.06.2012

Seit 1.1.2012 haben sich in Deutschland die Voraussetzungen geändert, nach denen eine ausländische Gesellschaft eine Freistellung oder Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer beantragen kann. Eine Quellensteuerentlastung wird nach der Neuregelung nunmehr gewährt, soweit

  • den an der Gesellschaft beteiligten Personen die Entlastung ebenfalls zustünde oder
  • die im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Erträge der ausländischen Gesellschaft aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen oder
  • für die Einschaltung der ausländischen Gesellschaft wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe bestehen und die ausländische Gesellschaft mit einem angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnimmt.

Die bisherige 10%-Grenze bei der eigenen Wirtschaftstätigkeit ist entfallen. Die Entlastung kann nunmehr auch anteilig gewährt werden, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Ersten Erfahrungsberichten zufolge, ist das Erstattungsverfahren deutlich aufwändiger geworden.

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