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Tax News Ungarn - Die neue ungarische Verrechnungspreis-Verordnung

29.01.2018
Änderungen in der neuen Verordnung

Die Erstellung der sog. „selbstständigen Dokumentation“ ist nicht mehr möglich. Die Verrechnungspreisdokumentation wird – wie es auch bisher möglich war – aus einem Hauptdokument und einem lokalen Dokument bestehen, dessen verpflichtender Inhalt wesentlich erweitert wurde:

  • Das Hauptdokument umfasst die Beschreibung der Organisationsstruktur, die Präsentation der Gruppe, die Darstellung der immateriellen Güter der Gruppe, Details zur internen Finanzierung der Gruppe sowie Darstellung der finanziellen und steuerlichen Lage der Gruppe.
  • Der Inhalt des lokalen Dokuments wird um die Präsentation der Geschäftsführung und der Geschäftsstrategie, die Auflistung der Konkurrenten sowie die Präsentation der Vereinbarungen über die gruppeninterne Verrechnungspreisermittlung erweitert. Die vorgeschriebenen Informationen müssen als kontrollierte Geschäfte beschrieben werden, die Regeln zur Zusammenfassung von Informationen können aber weiterhin unverändert angewendet werden.

Bei Dienstleistungen mit geringem Mehrwert innerhalb der Gruppe wird das übliche Mark-up 3% bis 7% betragen (bisher 3% - 10%). Unter dieser Voraussetzung können solche Geschäfte auch in der Zukunft weiterhin in einer „vereinfachten Dokumentation“ dargestellt werden.

Eine weitere Administrationslast stellt die Regelung dar, dass die Datenbankrecherchen mindestens alle 3 Jahre, die Aktualisierung der Finanzdaten der ausgewählten Vergleichsunternehmen jährlich durchgeführt werden müssen.

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