Bevollmächtigter Vertreter im Rahmen des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung in Österreich

19.07.2022
NewsletterLoginKontakt

Durch die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung in Österreich ist es Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb von Österreich haben, nicht mehr möglich die Verpackungslizenzierung auf direktem Wege durchzuführen.

Ab dem 01.01.2023 ist es zwingend erforderlich, dass Unternehmen mit Sitz in der EU die im B2B-Bereich weiterhin die Vorentpflichtung durchführen möchten einen bevollmächtigten Vertreter in Österreich bestellen müssen. Für Unternehmen die nicht in der EU ansässig (zB Schweiz) sind ist eine Vorlizenzierung im B2B-Bereich nicht mehr möglich. Im B2C-Bereich (Versandhandel), egal ob ansässig in der EU oder nicht, ist es zwingend erforderlich einen bevollmächtigten Vertreter in Österreich zu bestellen. Diese Verpflichtung gilt ebenso für Einwegkunststoffprodukte.