Wirtschaftsprüfung, Wahrheit oder Pflicht?
Die Wirtschaftsprüfung ist ein weites und hart umkämpftes Feld.
Wir bieten einen Ausschnitt des gesamten Spektrums an, hier ein Überblick über jene Teile, in denen wir über ein umfassendes Know-how verfügen; und wenn das einmal nicht so sein sollte, kooperieren wir mit Partnern.
- “Klassische” Jahresabschlussprüfung („Full Scope Audit“) für Kapitalgesellschaft, Privatstiftung und Verein
- Prüferische Durchsicht von Abschlüssen („Limited Review“ etwa eines IFRS Packages)
- Prüfung von einzelnen Finanzaufstellungen oder Bestandteilen
Auch sonstige Prüfungen in den folgenden Bereichen wickeln wir regelmäßig ab:
- Schlüsselgrößen für Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit (Leistungskennzahlen)
- Angaben in Umwelt- und Sozialberichten und Nachhaltigkeitsberichten oder Nachhaltigkeitserklärungen,
- Systeme oder Prozesse (zB Ihr internes Kontrollsystem)
- Verhalten (zB Corporate Governance, Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften),
- Einhaltung vertraglicher Bestimmungen (zB vereinbarte Mittelverwendung),
- die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements
- das Vorliegen der Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Spenden, Spendengütesiegelprüfungen
Kontaktieren Sie uns!
Wir prüfen Ihr Unternehmen auf Grundlage Internationaler Standards. Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie wir Ihre Prüfung mit Mehrwert für Sie und Ihr Team aufziehen können.
Wir für Sie – dass Sie etwas haben von Ihrer Prüfung!

Freiwillige Prüfung: wenn's dennoch sein muss...
Freiwillige Prüfungen sind für viele Unternehmen ein echter Mehrwert – auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben sind!
Wir prüfen Ihren Jahresabschluss auf Wunsch ganz unabhängig und geben Ihnen dadurch Sicherheit und Transparenz. Das schafft Vertrauen bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern und kann Ihnen sogar bessere Kreditkonditionen verschaffen.
Neben der klassischen Jahresabschlussprüfung bieten wir auch
- Due-Diligence-Prüfungen,
- Prozess- und (IKS) Kontrollsystemprüfungen sowie die
- Überprüfung von Businessplänen oder Sanierungskonzepten an.
Besonders Start-ups, Familienunternehmen und gemeinnützige Organisationen profitieren von einer freiwilligen Prüfung, weil sie Schwachstellen frühzeitig erkennen und Prozesse optimieren können.
Pflichtprüfung: für die Großen
Pflichtprüfungen für mittelgroße Gesellschaften sind unser tägliches Geschäft – und das ganz unkompliziert für Sie!
Sobald Ihr Unternehmen die Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreitet, ist eine jährliche Abschlussprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen Ihren Jahresabschluss nach lokalem Handelsrecht (UGB/local GAAP) oder – falls gewünscht – auch nach internationalen Standards IFRS.
Unsere Wirtschaftsprüfer nehmen dabei nicht nur Zahlen und Bilanzen unter die Lupe, sondern auch Ihr internes Kontrollsystem und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Das Ergebnis: Ein unabhängiger Prüfbericht, der Ihnen und Ihren Stakeholdern Sicherheit und Transparenz gibt.
Durch die jüngste Anhebung der Schwellenwerte ab 2024 profitieren viele Unternehmen von Erleichterungen, aber für mittelgroße Gesellschaften bleibt die Prüfungspflicht bestehen. Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prüfungsprozess – kompetent, partnerschaftlich und immer mit einem offenen Ohr für Ihre Anliegen!

Limited Reviews: Sie wollen's einfach wissen!
Leistungen nach PG 13 und PG 14 bieten Ihnen als Unternehmer flexible und maßgeschneiderte Prüfungs- und Bestätigungsleistungen – ganz nach Ihrem Bedarf!
Mit einer sonstigen Prüfung nach PG 13 prüfen wir für Sie gezielt bestimmte Informationen, Systeme oder Prozesse, zum Beispiel Ihr internes Kontrollsystem, Nachhaltigkeitsberichte oder die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Sie erhalten dabei eine unabhängige und objektive Beurteilung, die Vertrauen bei Investoren, Banken und Partnern schafft.
Bei den vereinbarten Untersuchungshandlungen („Agreed Upon Procedures“) nach PG 14 legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, welche Bereiche oder Sachverhalte wir genau unter die Lupe nehmen sollen – etwa für Förderbestätigungen, Covenants-Bestätigungen oder spezielle Einzelposten in der Buchhaltung. Wir berichten Ihnen dann unsere Feststellungen, ohne eine umfassende Prüfung oder ein Prüfungsurteil abzugeben wie etwa iZm
- Bescheinigungen für Zuschüsse, für Förderungen jeder Art
- geleistete Abgaben für öffentliche Rechtsträger
- Bescheinigungen über die Einhaltung von Finanzkennzahlen (zB Covenants-Bescheinigungen).
Fragen Sie uns einfach!
Compliance Checks: alles richtig oder doch nicht?
Sie suchen Unterstützung bei Themen wie Compliance-Prüfungen oder Gutachten, die über die klassischen PG 13- und PG 14-Leistungen hinausgehen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen umfassende Compliance-Checks, damit Sie sicher sein können, dass Ihr Unternehmen und Ihre Geschäftspartner alle gesetzlichen und internen Vorgaben einhalten. Dazu zählen Überprüfungen für neu eintretende Geschäftsführer. Neue Geschäftsführer haben die Pflicht, sich über die Geschäftsführung, die finanzielle Situation und die Rechtsverhältnisse des Unternehmens zu informieren. Sie müssen die Handlungen des Vorgängers sorgfältig prüfen und gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen ergreifen, insbesondere bei Abgabenverpflichtungen
Außerdem erstellen wir für Sie fundierte Gutachten zu steuerlichen, wirtschaftlichen oder bilanziellen Fragestellungen – zum Beispiel für Finanzbehörden, Gerichte oder im Rahmen von Umstrukturierungen. Unsere Experten unterstützen Sie auch bei der Analyse und Optimierung Ihrer internen Kontrollsysteme und beraten Sie zu Corporate Governance und Fraud Prevention.
Mit uns erhalten Sie klare, verständliche Berichte und individuelle Empfehlungen, damit Sie rechtlich und wirtschaftlich immer auf der sicheren Seite sind!
Spendengütesiegel
Durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde der Weg zur Spendenbegünstigung vielen gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen zugänglich gemacht bzw. erheblich erleichtert.
Wir unterstützen Sie gerne dabei auf die Liste der spendenbegünstigten Organisationen aufgenommen zu werden.
Dazu vereinbaren wir ein kostenloses Erstgespräch, bei welchem wir die Anforderungen dazu mit Ihnen erörtern.
Selbstverständlich erfolgt danach eine ausführliche Durchsicht Ihres Gesellschaftsvertrages oder Ihrer Vereinsstatuten.
Darauf aufbauend besprechen wir für Sie die einzelnen notwendigen Schritte zu Ihrem Ziel.
Gut zu wissen: die KSW verleiht das Spendengütesiegel, die Spendenabsetzbarkeit ist beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu beantragen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Auszeichnungen:
- Spendengütesiegel
Das Spendengütesiegel ist ein unabhängiges Qualitätssiegel, welches sicherstellt, dass Spenden tatsächlich für ihre Bestimmung verwendet werden. Ein Wirtschaftstreuhänder überprüft jedes Jahr nach strengen Kriterien, dass die Spenden zweckgebunden und wirtschaftlich eingesetzt werden.
- Spendenabsetzbarkeit
Die Spendenabsetzbarkeit regelt die steuerliche Begünstigung von Spenden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMF.


Sonderprüfungen im Bereich Abfallwirtschaft und Verpackung
In manchen Bereichen haben wir eine ganz besonderer “Tiefe”:
So haben wir ein spezielles Prüfungsteam im Bereich der Sammel- und Verwertungssysteme (SVS) und ganz allgemein im Bereich der Abfallwirtschaft.