Wenn Sie "auf Österreich fliegen": Flugabgabe und Flugabgabegesetz (FlugAbgG)

16.05.2025
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Die österreichische Flugabgabe fällt für jeden Passagierabflug mit motorisiertem Luftfahrzeug von einem österreichischen Flughafen an und ist im Flugabgabegesetz (FlugAbgG) geregelt.

Die österreichische Flugabgabe fällt für jeden Passagierabflug mit motorisiertem Luftfahrzeug von einem österreichischen Flughafen an und ist im Flugabgabegesetz (FlugAbgG) geregelt. Abgabenschuldner ist grundsätzlich der Luftfahrzeughalter, also meist die Fluggesellschaft, die den Abflug durchführt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Entfernung des Zielflughafens und beträgt derzeit 12 oder 30 Euro pro Passagier.

Ausländische Carrier ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in Österreich oder einem EU-Mitgliedstaat sind verpflichtet, spätestens vor dem ersten abgabepflichtigen Abflug einen in Österreich zugelassenen Fiskalvertreter zu bestellen. FALCON als Fiskalvertreterin übernimmt die steuerlichen Pflichten, reicht Meldungen ein und haftet für die Abgabe. Carrier mit Sitz in einem EU-Staat außerhalb Österreichs können freiwillig einen Fiskalvertreter bestellen.

Die Luftfahrzeughalter müssen monatlich elektronische Aufzeichnungen führen und sowohl dem Finanzamt als auch dem Flughafenbetreiber fristgerecht die Abflugdaten melden. Die Anmeldung und Entrichtung der Abgabe erfolgt elektronisch über FinanzOnline.

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