Änderungen iZm der Einführung von Verification of Payee (VoP) und EBICS

13.10.2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie vielleicht schon von Ihrer Bank erfahren haben, stellen die Banken derzeit ihre Systeme im elektronischen Zahlungsverkehr auf neue, modernisierte Verfahren um. 
Diese Änderungen betreffen sowohl die Einführung von „Verification of Payee (VoP)” als auch die Umstellung auf das Kommunikationsverfahren EBICS. 
Beide Maßnahmen dienen dazu, den Zahlungsverkehr sicherer, effizienter und zukunftsfähig zu gestalten.
 

Was ändert sich konkret?

 

Verification of Payee (VoP) - Empfängerüberprüfung (IBAN-Namensabgleich)

Ab 09.Oktober 2025 sind Banken aufgrund der EU-Instant Payment-Verordnung verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung eine Empfängerüberprüfung („Verification of Payee“) durchzuführen. 

Dabei wird abgeglichen, ob der Name des Zahlungsempfängers/in zum IBAN des tatsächlichen Kontoinhabers/in passt. 

Stimmen die Angaben nicht überein, erhalten Sie von Ihrem Telebanking-System noch vor Freigabe der Zahlung eine entsprechende Rückmeldung bzw. Warnung: 

Match– Vollständige Übereinstimmung: Eingegebener Name stimmt mit dem Kontoinhaber überein.
Close Match– Teilweise Übereinstimmung: Eingegebener Name stimmt mit dem Namen des Kontoinhabers nahezu überein. Die Bank zeigt dann den vermuteten richtigen Kontoinhaber zur Kontrolle an
No Match– Keine Übereinstimmung: Achtung! Der eingegebene Name stimmt nicht überein mit dem Namen des Kontoinhabers. Es wird eine Überprüfung der Daten dringend empfohlen, um Fehlüberweisungen und Betrugsversuche auszuschließen.
No Check/
Not Applicable
– Durchführung der Empfängerüberprüfung nicht möglich: Bei technischen Problemen oder bei einem Konto, das kein Zahlungskonto ist bzw. nicht geographisch durch die Empfängerüberprüfung abgedeckt ist

Die überweisende Person kann eine Überweisung unabhängig von der Rückmeldung freigeben, aber auf eigenes Risiko.

Durch diese verpflichtende Empfängerprüfung sollen zukünftig Fehlüberweisungen oder Betrugsfälle frühzeitig erkannt und verhindert werden. 

 

Umstellung auf EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)

Gleichzeitig erfolgt die Ablösung älterer Übertragungsprotokolle durch EBICS. 

Dieses moderne Verfahren gewährleistet einen sicheren Datenaustausch zwischen Ihrem Unternehmen und der Bank. 

Im Zuge dieser Umstellung ändert sich auch das Dateiformat für den elektronischen Datenträgeraustausch (z. B. Zahlungsdateien im Telebanking).

 

Was Sie beachten sollten

 

1. Empfängerüberprüfung (IBAN-Namensabgleich) - Verification of Payee (VoP)

 

  • Stellen Sie sicher, dass die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter/innen vollständig und korrekt sind. Achten Sie auf eine korrekte Schreibweise und prüfen Sie auch etwaige Sonderzeichen.

     

  • Richten Sie eine allgemeine Information an Ihre Mitarbeiter/innen, mit der Aufforderung an all jene, bei denen das Bankkonto für die Gehalt-/Lohnüberweisungen nicht auf sie selbst lautet, 
    sich bei Ihnen zu melden und Ihnen den Namen des Kontoinhabers bekannt zu geben. Beiliegend übermitteln wir Ihnen hierzu einen Formulierungsvorschlag für das Info-Schreiben an Ihre Mitarbeiter/innen. 

     

  • Im Falle von diesbezüglichen Rückmeldungen von Mitarbeiter/innen ändern Sie bitte in den Überweisungsdaten den jeweiligen Namen des Kontoinhabers. 
    Dadurch wird sichergestellt, dass Lohn- und Gehaltsüberweisungen auch künftig reibungslos und ohne Verzögerungen erfolgen können.

 

2. EBICS - Datenträger – Dateiformat

 

Mit der Umstellung auf EBICS erfolgt auch die schrittweise Migration auf das neue ISO-20022-Dateiformat „pain.001.001.09“

Laut aktueller Planung müssen alle Banken bis spätestens November 2026 auf dieses Format umgestellt haben. 

Da der Umstellungszeitpunkt jedoch von Bank zu Bank unterschiedlich ist, können derzeit verschiedene Formate parallel zum Einsatz kommen.

 

Wichtig: Nur wenn der Datenträger im von Ihrer Bank akzeptierten Format vorliegt, können Überweisungen reibungslos in das Telebanking-System hochgeladen und ohne technische Probleme ausgeführt werden.

 

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer kontoführenden Bank, welches Dateiformat derzeit, vor allem nach Umstellung auf EBICS, akzeptiert wird (z. B. weiterhin pain.001.001.003 oder bereits pain.001.001.09).

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

FAL-CON Steuerberatungsgesellschaft mbH