Die Ungarische Regierung verhängt Extraprofisteuer/Sondergewinnsteuer auf einige Branche

17.06.2022
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Die Ungarische Regierung verhängt Extraprofisteuer/Sondergewinnsteuer auf einige Branche

 

Mit einem Regierungserlass vom 04. Juni 2022 verhängt die Regierung Sondersteuer, um das „extra Profit” von einigen Branchen umzuziehen, bzw. der Steuersatz der schon bestehenden Sondersteuer wird erhöht.

Die Sondersteuer wird in den Jahren 2022 und 2023 jährlich erhoben.

Die Sondersteuer wird auf die folgenden 8 Sektoren verhängt:

Banken, Versicherungen, Energiesektor, Einzelhandel, Telekommunikation, Fluggesellschaften, Medikament Vertreiber, und ab 2023 die Werbesektor. Die Verordnung verändert unter anderen die Regelungen der Firmenwagensteuer, der Gesundheits-Produktsteuer, der Einzelhandelsteuer, der Verbrauchssteuer, der Transaktionssteuer sowie der vereinfachten Beschäftigung.

Die meisten neuen Sondersteuer Regeln treten am 01.07.2022 in Kraft. Die Werbesteuer ist in dem aktuellen Paket nicht enthalten, deren erneute Einführung wird für 01. Januar 2023 vorgesehen.

 

Änderung betreffend die Banksektor

1.Extrapofit Steuer

Die Geldinstituten müssen die Sondergewinnsteuer der Banken für die Steuerjahre 2022 und 2023 durch Selbstbesteuerung bezahlen. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Nettoumsatz, der auf der Grundlage des Jahresabschlusses des Vorjahres nach dem C. Gesetz der Kommunalsteuer von 1990 ermittelt wird

 

Regelungen für das Jahr 2022:

  • Der Steuersatz für die Sondersteuer ist 10%

  • Die im Jahr 2022 fällige Sondersteuer muss von der Bank bis zum 10. Oktober 2022 bestimmt, erklärt und in zwei gleichen Teilen bis zum 10. Oktober 2022 und 10.  Dezember 2022 bezahlt werden.

 

Regelungen für das Jahr 2023:

  • Der Steuersatz für Sondersteuer ist in 2023  8%

  • Die im Jahr 2023 fällige Sondersteuer muss von der Bank bis zum 10. Juni 2023 bestimmt und erklärt und die Steuer in drei gleichen Teilen bis zum 10. Juni 2023, 10. Oktober 2023 und 10. Dezember 2023 bezahlt werden.

Die Geldinstituten, die unterjährig erlischen oder aus anderem Grund nicht in den Geltungsbereich der Sondersteuer fallen müssen die Steuer spätestens bis zum 30.Tag nach seiner Auflösung oder  Entziehung aus dem Geltungsbereich des Gesetztes entrichten.

 

2.Transaktionsgebühr

 

Transaktionsgebühr ist zu bezahlen auch nach dem durch KELER ausgegeben mit ISIN Identifizierung versehene Geldmittel Kundenkonto oder nach dem Kauf auf eigene Konto. (Na ezt nem értettem ezt a mondatot)

Steuerbemessungsgrundlage ist der auf dem Kundenkonto gutgeschrieben Wert der gekauften Geldmittel, der bei ausländischen Devise mit dem MNB Kurs des Leistungsdatums auf HUF umgerechnet werden soll. 

Die Höhe der Steuer beträgt 0,3 % der Steuerbemessungsgrundlage mit einem Höchstbetrag von 10.000 HUF pro Transaktion.

Die Abgabe wird von der Geldinstitut bis zum 20. Tag des Folgemonats der Transaktion bestimmt, erklärt und bezahlt. 

Die erste Abgabefrist ist der 20. September.

Die Gültigkeit der Transaktionsgebühr wird auf die Personen auch erweitert, die Geldtransaktions- Dienstleistung, Darlehen- und Geldkredit, Geldwechsel, Geldwechsel-Vermittlung in Ungarn als grenzüberschreitende Dienstleistung erbringen. Die Personen, die in Ungarn grenzüberschreitende Tätigkeit ausüben, sind verpflichtet bis zum 01. September 2022 beim Steueramt anzumelden

 

Einzelhandel Ersatzsteuer

  • Regelungen für das Jahr 2022:

Im Steuerjahr das den 1. Juli 2022 einschließt müssen die Steuersubjekte, die nach dem XLV Gesetz über Einzelhandel von 2020 steuerpflichtige Tätigkeit ausüben eine einmalige Ersatzsteuer bezahlen. Der Steuersatz der Einzelhandel Ersatzsteuer beträgt 80 % der Gewerbesteuerschuld für das Steuerjahr 2021.

Der Ersatzsteuer muss bis zum 30. November 2022 bestimmt, erklärt und bezahlt werden.

  • Regelungen für das Jahr 2023:

Im 2023 werden neue Einzelhandel Steuersätze eingeführt:

  1. 0 Prozent für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der 500 Millionen HUF nicht übersteigt,

  2. 0,15 Prozent für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der 500 Millionen HUF übersteigt, aber den 30 Milliarden HUF nicht erreicht

  3. 1 Prozent für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der 30 Milliarden HUF  übersteigt,

aber 100 Milliarden nicht erreicht

  1. 4,1 Prozent für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der HUF 100 Milliarden übersteigt.

 

Firmenwagen Steuer

Die Firmenwagensteuer wird für die Periode 01.07.2022 und 31.12.2022 gesteigert.

Nach der Verordnung ist nahe die doppelte der bisher gültigen Steuersatzes für diese Periode zu entrichten.

Der monatliche Satz der Dienstwagensteuer pro Pkw, basierend auf der Leistung des Pkw in Kilowatt und seiner Umweltschutzklasse, setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

A

B

C

D

1

Leistung (kW)

„0”–„4” Umweltschutzklasse

„6”–„10” Umweltschutzklasse

„5”; „14–15” Umweltschutzklasse

2

0-50

30.500 HUF

16.000 HUF

14.000 HUF

3

51-90

41.000 HUF

20.000 HUF

16.000 HUF

4

91-120

61.000 HUF

41.000 HUF

20.000 HUF

5

120+

81.000 HUF

61.000 HUF

41.000 HUF

 

Vereinfachte Beschäftigung

Die durch den Arbeitgeber nach der vereinfachten Beschäftigung beschäftigten Arbeitnehmer bezahlende öffentlicher Last wird erhöht. 

 

  • Im Falle von landwirtschaftlicher und touristischer saisonaler Arbeit ist für jeden Kalendertag des Arbeitsverhältnisses pro Mitarbeiter 0,5% des am ersten Tag des Monats gültigen Minimallohnes (daher zur Zeit 1000 HUF täglich)

 

  • Im Falle von Gelegenheitsarbeit ist für jeden Kalendertag des Arbeitsverhältnisses 1% des Minimallohnes (daher zur Zeit 2000 HUF täglich)

 

  • Im Falle von filmstatistischer Arbeit 3% des Minimallohnes täglich (daher zur Zeit 6000 HUF täglich)

Gleichzeitig erhöht sich auch die Berechnungsgrundlage für die aufgrund der vereinfachten Beschäftigung errechnete Rentenleistung. Der erhöhte Steuersatz die nach dem Efo Gesetz ist erstmals für die im Juli 2022 angefallene Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.