Umsatzsteuer
Entgegen den vorläufigen Plänen wird die ungarische Finanzbehörde ab dem Juli 2022 keinen Umsatzsteuererklärung-Entwurf für den Steuerzahler erstellen. Die Umsetzung dieses Vorhabens wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Für den Verkauf von einigen Getreide- und Stahlprodukten bleiben bis zum 30. Juni 2022 die Reverse Charge-Regelungen in Kraft.
Körperschaftssteuer
Die Wertgrenze der Steuerermäßigung im Zusammenhang mit den Investitionen der KMU wird ab dem 1. Januar 2022 für Kleinunternehmen auf HUF 50 Mio., für mittelgroße Unternehmen auf HUF 100 Mio. reduziert.
Steuern im Zusammenhang mit der Beschäftigung
Einkommensteuer
Home-Office Kostenrückerstattung
In Hinsicht auf das Home-Office kann während der staatlich ausgerufenen „Notfallsituation“ (derzeit bis zum 01. Juni 2022) weiterhin eine steuerfreie Pauschalvergütung gewährt werden. Diese Vergütung kann in Höhe von 10 % des Mindestlohnes pro Monat steuerfrei gewährt werden (d.h. im Jahr 2022 brutto HUF 20.000 monatlich), die steuerfreie Wertgrenze muss aber mit den tatsächlichen Home-Office Tagen aliquotiert werden, falls der Arbeitnehmer im jeweiligen Monat nur teilweise in Home-Office gearbeitet hat.
Steuerermäßigung der Arbeitnehmer unter 25 Jahre
2022. január 1-jétől a 25 éven aluli fiatalok a havi munkabérre, táppénzre, kifizetővel kötött megbízási szerződésből származó jövedelemre és egyes vállalkozói jövedelmekre adóalap-csökkentő kedvezményt vehetnek igénybe, amelynek maximális havi mértéke jelenleg 433.700 Ft, vagyis ezzel az összeggel csökkenthető a havi adóalapjuk. A kedvezményt a fiatal munkavállalónak nem kell igényelnie, azt a munkáltató automatikusan figyelembe veszi. A kedvezmény a 2022-ben megszerzett jövedelmekre érvényesíthető.
Ab dem 01. Januar 2022 können Jugendliche unter 25 Jahre in Bezug auf ihren Monatsgehalt, Krankengeld, Einkommen aufgrund Auftragsvertrages/Werkvertrages (mit der sog. Auszahlungsstelle) und auf bestimmte unternehmerische Einkommensarten eine Begünstigung in Anspruch nehmen. Diese reduziert die Steuerbemessungsgrundlage und beträgt derzeit höchstens HUF 433.700 / Monat. Bei jungen Dienstnehmern wird die Begünstigung automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Die Ermäßigung wird auf das im Jahr 2022 erworbene Einkommen anwendbar.
Sozialbeitragsteuer, Berufsausbildungsbeitrag
Ab dem 01. Januar 2022 werden die Steuerlasten der Arbeitgeber reduziert:
Der Sozialbeitragsteuersatz wird um 2,5%-Punkte (von 15,5% auf 13,0%) reduziert. Diese Verminderung bedeutet bei Einkommensarten, bei denen diese Steuer von der betroffenen Privatperson abzuführen ist und die Steuer ihr nicht abgegolten wird, dass die Steuerbemessungsgrundlage 89% des Einkommens entspricht (im Jahr 2021 war es 87%).
Gleichzeitig wird der Berufsbildungsbeitrag (derzeit 1,5%) abgeschafft. Die damit verbundenen bisherigen Vergünstigungen (z.B für eine duale Ausbildung oder Fachunterricht) werden ab 2022 bei der Sozialbeitragsteuer mit einigen Änderungen geltend gemacht.
Insgesamt müssen Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2022 4 % weniger Steuer auf die Bezüge ihrer Arbeitnehmer zahlen.
Zuwendungen über die SZÉP Karte, Repräsentation, Geschäftsgeschenk
Ab dem 01. Januar 2022 muss erneut Sozialbeitragsteuer auf die Zuwendungen im Rahmen der SZÉP Karte, auf Repräsentation und auf Geschäftsgeschenke bezahlt werden.
Mindestlohn, garantiertes Lohnminimum
Ab dem 01. Januar 2022 wird der Betrag des Mindestlohnes auf brutto HUF 200.000, der Betrag des garantierten Lohnminimums auf brutto HUF 260.000 erhöht. Folglich wird die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialbeitragsteuer (welche bei der Besteuerung von einigen Kapitaleinkommen relevant ist, wie zB. Dividenden) jährlich auf HUF 4,8 Mio. erhöht (das entspricht weiterhin dem 24-fachen des Minimallohnes).
Gewerbesteuer
Ähnlich zum Jahr 2021 wird im Jahr 2022 die Gewerbesteuer der Klein- und Mittelunternehmen mit 1% maximiert. Die diese Reduktion früher nicht beantragt haben, können diese bei der Steuerbehörde bis zum 25. Februar 2022 beantragen. Jene Klein- und Mittelunternehmen, die die Gewerbesteuersenkung im Jahr 2021 berechtigt beansprucht haben, werden in 2022 ohne gesonderten Antrag die Ermäßigung erhalten.
Die Gemeinden dürfen auch die kommunalen Steuern im Jahr 2022 nicht erhöhen auch keine neuen Steuern verhängen.
Kleinunternehmen-Steuer (KIVA)
Der Steuersatz der Kleinunternehmensteuer und der damit zusammenhängenden Vorauszahlungen wird ab 2022 mit einem Prozent auf 10% reduziert.
EKHO
Der Steuersatz der EKHO wird - parallel mit der Sozialbeitragsteuer - ab dem 01. Januar 2022 auf 13% reduziert.
Pauschalbesteuerung der Einzelunternehmer
Die Pauschalbesteuerung können jene Einzelunternehmen wählen, deren Einkommen im vorangehenden Jahr das 10-fache des Minimallohns des vorangehenden Jahres nicht überstieg (für 2022 daher HUF 20,088 Mio.) und deren Einkommen im laufenden Jahr den 10-fachen des Minimallohnes voraussichtlich nicht überschreiten wird (HUF 24 Mio.). Für Einzelhändler gelten andere Wertgrenzen.
Die Pauschalbesteuerung ist für das ganze Jahr zu wählen.
Im 2022 wird das Einkommen der pauschalierten Einzelunternehmen bis zu der Hälfte des Jahresminimallohnes steuerfrei sein (d.h. im Jahr 2022 bis HUF 1,2 Mio.). Solange die pauschalierten Einkünfte diesen Betrag nicht übersteigen, muss der Einzelunternehmer keine Steuervorauszahlung leisten. Übersteigt die Bemessungsgrundlage der Steuervorauszahlung HUF 1,2 Mio., ist eine vierteljährliche Steuervorauszahlung zu leisten, allerdings nur für den Überschuss.
Sowohl der Sozialversicherungsbeitrag (18,5 %) als auch die Sozialbeitragssteuer (13 %) müssen nur ab einem Einkommen von HUF 1,2 Mio. aber dann monatlich gezahlt werden. Die monatliche Mindestbeitragsgrundlage des Sozialversicherungsbeitrags ist weiterhin der monatliche Betrag des Mindestlohns oder garantierten Mindestlohns (200.000 HUF oder 260.000 HUF im Jahr 2022). Die Mindeststeuerbemessungsgrundlage der Sozialbeitragssteuer beträgt 112,5 % des Mindestlohns bzw. des garantierten Mindestlohns.
Einzelunternehmer, die die Pauschalsteuer bezahlen, können eine Kostenpauschale von 40 % ihres Einkommens geltend machen.
Für einige Tätigkeiten (zB Friseur, Taxifahrer, Fotograf) beträgt die Pauschale 80 % und für Einzelhandelstätigkeiten 90 %.