Ungarn - Tax News 2022 – Die wichtigsten neuen Änderungen ab 2023

14.12.2022 | Budapest
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Umsatzsteuer

Verlängerung des 5 %-igen Steuersatzes für neue Immobilien bis zum 31. Dezember 2024

Die letzte Gesetzänderung verlängert den zeitlichen Geltungsbereich der ermäßigten, 5 %-gen Umsatzsteuer für neue Immobilienverkäufe um 2 Jahre. 

Ferner wurde eine Übergangsregelung für langfristige Bauprojekte vorgesehen. Wenn der Leistungszeitraum zwischen den 1. Januar 2025 und 31. Dezember 2028 fällt, ist der ermäßigte Steuersatz in den folgenden Fällen anzuwenden:

  • Die Baugenehmigung ist bei baugenehmigungspflichtigen Bauleistungen bis zum 24. Dezember 2024 rechtskräftig geworden oder 

  • die vereinfachte Bautätigkeit (Gesetz über die Gestaltung und Schutz der gebauten Umwelt) wurde bis zum 31. Dezember 2024 angemeldet. 

Erweiterung des Reverse Charge-Systems für Bau- und Montierungsarbeiten 

Ab dem 01. Januar 2023 werden auch die Bauarbeiten zur Änderung des Verwendungszwecks der Immobilien in das Reverse Charge- System einbezogen. Ferner werden auch jene Arbeiten hierher gerechnet, die zwar keine Baugenehmigung oder vereinfachte Anmeldung erfordern, aber zur Durchführung der Arbeit die Genehmigung oder Anmeldung von einer anderen Behörde benötigt wird. Die Änderung gilt für die Leistungen, die ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden, es sei denn, der Festsetzungszeitpunkt der zu zahlenden Steuer liegt gemäß § 60 UStG vor dem 31.12.2022. Im Falle einer vor dem 31. Dezember 2022 geleisteten Anzahlung entsteht für den Empfänger die Steuerpflicht nach den neuen Regelungen nach dem der Anzahlung reduzierten Gegenwert.

Verlängerung des Geltungsfrist des Reverse Charge System

Die Gesetzänderung verlängert die Anwendung des Reverse Charge Systems für Landwirtschaftsprodukte, Metallprodukte sowie für die Treibhausgasemissionseinheiten bis zum 31. Dezember 2026.

Die Angabe der Steuer in HUF auf den Rechnungen

Die Gesetzänderung stellt klar, dass bei einer Fakturierung in einer Fremdwährung der HUF-Wert der weiterverrechneten Umsatzsteuer auf der Rechnung nur in dem Fall angeführt werden muss, wenn die Lieferung oder Leistung im Inland steuerpflichtig ist.

Bereitsstellungspflicht von Quittung

Zukünftig müssen auch von jenen Quittungen Daten an die Steuerbehörde geliefert werden, die nicht mit einem Kassenterminal sondern mit einer anderen technischen Lösung, die der Quittungsausstellung dient, ausgestellt wurden. 

 

Körperschaftssteuer

Verlustvortrag

Das Gesetz verändert die Abzugsmöglichkeit der bis zum Ende 2014 entstandenen und noch nicht geltend gemachten Verluste. Bislang konnte der Verlustvortrag bis zum 50 % der Steuerbemessungsgrundlage geltend gemacht werden. Nach der neuen Regelung müssen bei der Bestimmung der 50 %-Grenze der Bemessungsgrundlage jene Korrekturposten außer Acht gelassen werden, die in der Erklärung aufgrund der Zinsabzugsgrenzen angeführt sind.

Beendigung der Gruppenbesteuerung 

Die Vorschrift für die Erklärung einer Steuervorauszahlung wird im Falle der Auflösung der Gruppenmitgliedschaft ohne Rechtsfolge sowie wegen der Auflösung der Gruppe geändert. Nach der Änderung muss die Steuervorauszahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Auflösung der Mitgliedschaft oder Gruppe, sondern innerhalb von 30 Tagen nach der zu Beendigung führende Umstände erklärt werden.

Gewerbesteuer

Ab dem 01. Januar 2023 werden Kleinunternehmer –Unternehmer, deren netto Jahresumsatz im Steuerjahr den HUF 25 Mio. (oder den zeitproportionalen Teil davon) nicht übersteigt- die Möglichkeit haben, die Gewerbesteuergrundlage vereinfacht zu bestimmen. Die Gewerbesteuer wird bis zu einem Umsatz von HUF 12 Mio. pro Gemeinde mit HUF 2,5 Mio, bis zu einem Umsatz zwischen HUF 12-18 Mio. pro Gemeinde mit HUF 6 Mio., bis zu einem Umsatz zwischen HUF 18-25 Mio. pro Gemeinde mit HUF 8,5 Mio. bestimmt. Die vereinfachte Steuerbemessungsbestimmung kann in der Steuererklärung des Vorjahres mit einer Erklärung bis zur Erklärungsfrist (31. Mai) gewählt werden. Die Erklärung muss nicht jährlich wiederholt werden. Wenn der Jahresumsatz im Laufe des Jahres die HUF 25 Mio.-Grenze übersteigt, muss die Gewerbesteuer-Bemessungsgrundlage nach den üblichen Regelungen ermittelt werden.

Pauschalbesteuerung von Einzelunternehmern

Im Sinne der Gesetzesänderung können Einzelunternehmer die Pauschalbesteuerung unabhängig von ihrem Nettoumsatz im Steuerjahr unmittelbar vor Beginn der Pauschalbesteuerung wählen. Die Einkommensgrenzen für das laufende Jahr bleiben unverändert. Die Wartezeit für die Wiederwahl der Pauschalbesteuerung nach Beendigung wird von derzeit 4 Jahren auf 12 Monate nach dem Jahr der Beendigung verkürzt.

Transaktionsgebühr

Ab dem 1.Juli 2022 wurde die Verpflichtung zur Entrichtung einer Finanztransaktionsgebühr auf grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen von ausländischen Finanzdienstleistern erweitert. Gleichzeitig sieht die aktuelle Gesetzesänderung eine generelle Ausnahme für Zahlungsvorgänge vor, die gegen ein von einem Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgeführt werden, wenn der Kontoinhaber ein ausländischer Ansässiger ist.